Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der practica AG, Ebikon

 
1. Geltungsbereich
 
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten – vorbehaltlich einer künftigen Änderung gemäss Ziffer 9 - für jede Rechtsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Weitergehende Verpflichtungen übernehmen wir einzig durch ausdrückliche, schriftliche und stets auf den Einzelfall beschränkte Anerkennung.
 
1.2 Zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen in Widerspruch stehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie in jedem Fall von uns schriftlich anerkannt worden sind.
 
1.3 Zusatzvereinbarungen auf Dokumente wie Angebote, Auftragsbestätigungen und Rahmenaufträge gelten als Zusatzvereinbarung und nicht als Ersatzvereinbarung zu den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
 
2. Vertragsschluss und Vertragsänderung
 
2.1 Jeder Auftrag erhält eine Auftragsbestätigung. Der Kunde erhält die Auftragsbestätigung immer per Email. Ausnahmen sind kundenspezifisch und müssen kundenseitig gewünscht werden.
 
2.2 Jede Ergänzung oder Änderung des Auftrages durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.
 
2.3 Individuelle Anfertigungen müssen vor Produktionsbeginn auf der Auftragsbestätigung seitens Kunde visiert werden. Die Visierung ist mit Auftragsbeginn gleichzusetzen.
 
3. Preise und Zahlungsbedingungen
 
3.1 Unsere Preise verstehen sich, einschliesslich unserer Standardverpackung, ab Werk Ebikon, zuzüglich MwSt. Die MwSt. wird separat auf der Rechnung ausgewiesen. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
 
3.2 Unsere Rechnungen sind vom B2B Kunden innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ist der vereinbarte Rechnungsbetrag nicht am letzten Tag der Zahlungsfrist bei uns eingegangen, tritt der Zahlungsverzug ein. Danach stellen wir dem Kunden einen Verzugszins von 5 % in Rechnung. Privatkunden zahlen gegen Vorkasse und erhalten die Ware innerhalb von 5 Tagen nach Eintreffen des Rechnungsbetrages auf unserer Bank.
 
3.3 Der Kunde kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungspflicht verweigern oder sie zurückbehalten oder mit Gegenansprüchen verrechnen, es sei denn, diese sind von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
 
3.4 Die Angebotsgültigkeit beträgt 90 Tage, sofern nichts Abweichendes auf der Offerte schriftlich unter Angebotsgültigkeit vereinbart wurde.
 
3.5 Nachträgliche Änderungen welche zu Mehraufwände in der Administration und in der Produktion führen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt, geltend z.B. auf Farbänderungen.
 
4. Lieferfristen
 
4.1 Wir sind bestrebt, den terminlichen Wünschen unserer Kunden soweit wie möglich entgegenzukommen; wir können jedoch die Lieferfristen nicht garantieren; Lieferangaben sind unverbindlich. Vertragsrücktritt oder Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen sind daher für den Kunden ausgeschlossen.
 
4.2 Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfristen beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.
 
4.3 Ist der Kunde uns gegenüber mit Zahlungen im Rückstand, so sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen vorgängige Bezahlung oder Sicherstellung auszuführen.
 
4.4 Transportkostenanteile werden weiterverrechnet, ausser diese wurden auf Angebote, Auftragsbestätigungen und Rahmenaufträge nicht textlich oder als Artikelposition aufgeführt oder mit 0.00 deklariert.
 
4.5 Bestellte und ausgelieferte Lagerware wird nur in einwandfreiem Zustand, nach vorheriger schriftlicher Einwilligung unserseits zurückgenommen. Der Gutschrift-Wert beträgt je nach Produkt und Zeitraum zwischen der Warenrücksendung und der ursprünglichen Lieferung maximal 80% des ursprünglichen Warenwertes. Preisveränderungen mit Bezug auf höhere Gewalt werden im Gutschriftwert mitberücksichtigt.
Die Transportkosten sind durch den Verursacher der Warenrücknahme zu übernehmen. Ersatzteile und speziell angefertigte Artikel für den Kunden sind von einer Rücksendung und somit von einer Warenrückgabe ausgeschlossen.
 
4.6 Für retournierte Ware wird eine Gutschrift erstellt, welche im Normalfall mit der darauffolgenden Bestellung Gegenverrechnet wird.
 
5. Lieferverpflichtungen / Höhere Gewalt
 
5.1 Als höhere Gewalt gelten alle von uns nicht beeinflussbaren Umstände, welche auf die Vertragserfüllung einwirken. Bei Vorliegen solcher Umstände verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses. Wir sind aber auch berechtigt, Aufträge entschädigungslos ganz oder teilweise zu annullieren, wenn höhere Gewalt, sei es bei uns, bei unseren Lieferanten oder unterwegs, deren Erfüllung ganz oder teilweise verunmöglicht.
 
5.2 Wir sind in jedem Fall berechtigt, unsere Lieferverpflichtungen durch Teillieferungen zu erfüllen oder nach Rücksprache und schriftlicher Vereinbarung (Auftrag) mit dem Kunden auf Alternativsortimente auszuweichen, vorausgesetzt die Qualität ist mindestens gleich gut, wie das Ursprungsprodukt.
 
5.3 Bei Rahmenaufträgen festgelegte Liefertermine verstehen sich immer als ungefähre Richtwerte und werden jeweils vor Auslieferung mündlich avisiert und allenfalls neu festgelegt. Der Punkt 5.2 hat bei Rahmenaufträgen ebenfalls Gültigkeit.
 
5.4 Transportiert der Kunde die Ware selbst oder lässt sie durch Dritte transportieren, so ist er selbst verantwortlich für Schäden und Verluste während des Transportes. Wird der Warentransport durch uns organisiert, so ist die Ware gegen Schäden und Verlust bis zum Bestimmungsort versichert.
 
6. Gewährleistung und Haftung
 
6.1 Beim Gebrauch unserer Produkte gewährleisten wir ausschliesslich die technischen Spezifikationen unserer Produkte, wie sie aus unseren Produktionsnormen ersichtlich sind.
 
6.2 Sämtliche Lieferungen sind nach Empfang unverzüglich zu kontrollieren. Allfällige Beanstandungen sind uns sofort telefonisch und mit schriftlicher Bestätigung innerhalb von 8 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Nach Ablauf von 6 Monaten ab Empfang der Ware erlischt die Gewährleistung für versteckte Mängel in jedem Fall, auch wenn solche Mängel erst später entdeckt werden.
 
6.3 Nach Empfang der rechtzeitig erfolgen Mängelrüge behalten wir uns vor, den mitgeteilten Mangel bzw. Schaden durch eigene Mitarbeiter oder Experten unserer Wahl überprüfen zu lassen.
 
6.4 Anerkennen wir einen rechtzeitig gerügten Mangel, so verpflichten wir uns allein und ausschliesslich, den Mangel nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Gutschrift zu beheben, bzw. abzugelten.
 
6.5 Für Materialeigenschaften und Farbgebung sind unsere Qualitätsrichtlinien massgebend. Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar.
 
7. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
 
7.1 Jede über Ziff. 6 hinausgehende Gewährleistung oder Haftung wird nicht akzeptiert. Damit wird insbesondere jede Gewährleistung oder Haftung abgelehnt für Mängel und Schäden, die auf unsachgemässe Lagerung, Transport oder Behandlung, auf Überbeanspruchung, nicht sachgemässe Montage oder ungeeignete Verwendung zurückzuführen sind.
 
7.2 Für gewährleistungspflichtige Mängel schliessen wir jeden über eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung hinausgehenden Anspruch aus.
 
 
8. Eigentumsvorbehalt
 
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
 
 
9. Änderung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen
 
9.1 Wir behalten uns die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vor. Die Änderung wird dem Kunden schriftlich angezeigt.
 
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
 
10.1 Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand befinden sich am Geschäftssitz unserer Firma. Wir sind berechtigt, den Kunden an dessen Geschäftssitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
 
practica AG, 6030 Ebikon, Jahr 2017